Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||||
Mindestumfang des Theorieunterrichts | von Klasse C |
Mindestumfang der Sonderfahrten | von Klasse C |
gemeinsamen Ausbildungsgang | ||
Grundunterricht | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |||||
Klassenspezifischer Unterricht | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Gesamt | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |||||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse CE einzureichen.