Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg
und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500kg aber nichtmehr als 4.250kg
Theoretische und praktische Ausbildung | |||||||||
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden. Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. |