Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Grundausbildung | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||
Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse DE einzureichen.