Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000kg betragen.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten |
von Klasse C1 |
gemeinsamen Ausbildungsgang |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |||||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
1 |
1 |
1 |
2 |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |||||
Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse C1E einzureichen.