Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Grundausbildung | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||
Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse D1E einzureichen.