Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
Theoretische und praktische Ausbildung | |||||||||
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt, wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt. |