Informationen zur Klasse B196 (Fahrzeugart: Leichtkrafträder)

Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschlands
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Miunten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)
und Außerortsfahrten (Überland- und Autobahnfahrten))

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr
bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche
Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt, wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise für die Klasse B196
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus!)




  • Standort: Elsenfeld am Main
  • Inhaber Klaus Peter Dietz
  • Erlenbacher Straße 43
  • 63820 Elsenfeld

  • Festnetz: 06022 264520
  • Mobil: 0171 8557715
  • Fax: 06022 264521

  • Öffnungszeiten
  • Montag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Dienstag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Mittwoch: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Donnerstag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Samstag & Sonntag: Geschlossen