Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer Zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Grundunterricht | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |||
Klassenspezifischer Unterricht | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Gesamt | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse B einzureichen.