Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr
als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Mindestumfang der Sonderfahrten |
||||
B |
C/C1 |
< 2 J. >2 J. |
< 2 J.     >2 J. |
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Grundausbildung | 41 16 | 8 6 | |||
Grundunterricht | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 19 8 | 8 4 | ||
Klassenspezifischer Unterricht |
10 |
4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
12 4 | 4 2 |
Gesamt | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 7 4 | 4 2 | ||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 79 32 | 24 14 |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse D1 einzureichen.