- Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung von
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein
und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des
18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40km/h erteilt.
Mindestalter
-
16 Jahre für bbH 40km/h
-
18 Jahre für bbH 60km/h
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beihnalten Klasse:
L,
AM