Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Grundunterricht | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||||
Klassenspezifischer Unterricht |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Gesamt | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | ||||
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse A einzureichen.