Informationen zur Klasse MOFA (Fahrzeugart: MOFA)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen Angebracht sein.

Mindestalter

  • 15 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifiziertden Fahrerlaubsnisrechts.

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
Grundunterricht
     6     
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer
Gruppe
gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl
(weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise mit Bewerbern um
die Klassen AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Prüfung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise für die Klasse MOFA
  • Biometrisches Passbild
  • Unterschrift bzw. Anwesenheit einer Erziehungsperson bei Antragstellung(Nur bei Minderjährigen Bewerbern)




  • Standort: Elsenfeld am Main
  • Inhaber Klaus Peter Dietz
  • Erlenbacher Straße 43
  • 63820 Elsenfeld

  • Festnetz: 06022 264520
  • Mobil: 0171 8557715
  • Fax: 06022 264521

  • Öffnungszeiten
  • Montag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Dienstag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Mittwoch: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Donnerstag: 16:00 - 20:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Samstag & Sonntag: Geschlossen