Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen Angebracht sein.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr |
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Grundunterricht | ||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Gruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise mit Bewerbern um die Klassen AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Prüfung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden. |