Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96
fallenden Kombinationen übersteigen.
Das Zugfahrzeug darf eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg haben.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500kg nicht übersteigen.
Mindestalter
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||
Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse BE einzureichen.